Der Begriff Restauration bedeutet Wiederherstellung und ist eng verknüpft mit folgenden Begriffen:
- Restitution, in der Politik die Wiederherstellung eines Rechts- und Eigentumsverhältnisses.
- Rehabilitation (deutsch: „Wiedereinsetzung in den früheren Stand“), bei der es um die Wiederherstellung eines Zustands vor der Abhängigkeit geht.
- Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein im deutschen Recht anerkannter Anspruch zur Wiederherstellung eines Zustandes nach einem öffentlich-rechtlichen Eingriff, d.h. wenn die Folgen eines (rechtswidrigen) Aktes wieder rückgängig gemacht werden sollen.
Damit verbunden:
- Genugtuung (durch Substantivierung von „genug tun“): im Recht allgemein die Wiederherstellung eines verletzten Rechtsgutes
- Reparatur (von lat. reparare = wiederherstellen) bzw. Instandsetzung, der Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
- Rekuperation (v. lat. recuperare für „wiedererlangen“, „wiedergewinnen“, „wiedergutmachen“). In der Suchttherapie steht „Rekuperation“ für die Wiedergewinnung des Zugangs zu den in der eigenen Person angelegten Fähigkeiten.
- Datenrettung (engl. Data Recovery), der Vorgang, mit dem man gelöschte bzw. beschädigte Daten (incl. Programme) auf einem Datenträger wiederherstellt oder Unlesbares wieder lesbar macht. Manchmal handelt es sich dabei nicht nur um beschädigte Datenstrukturen, sondern auch um defekte Speichermedien, die so weit beschädigt sein können, dass die Daten nicht mehr direkt ohne weiter gehende technische Maßnahmen gelesen werden können.
- Restaurierung: stellt die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung von Kunstwerken oder allgemeiner von Objekten (Kreationen) in ihrem materiellen Bestand dar. Die Restaurierung ist eine Teildisziplin der Konservierung.
- Renaturierung und Rekultivierung, die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen (z.B. auf unfruchtbar gewordenen Boden).
- Heilung, wobei Heilung den Prozess der Herstellung oder Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Integrität aus einem Leiden oder einer Krankheit bezeichnet.
- Erlösung. Der Begriff stammt aus dem religiösen Bereich, wird aber auch im übertragenen Sinne verwendet. Ursprünglich stand hinter dem Begriff u. a. das in der Antike übliche Freikaufen eines Sklaven, also das Kaufen und anschließende Freilassen. Im religiösen Sinn versteht man darunter einen Prozess oder einen Punkt des Heraustretens aus einem Zustand der Unfreiheit, Bedrängung und Entfremdung oder Sünde. Die Erlösung kann als Selbsterlösung konzipiert sein (Gnosis u.a.) oder als Ergebnis des Handelns einer äußeren (göttlichen) Macht verstanden werden, z.B als göttliche Gnade. Die Erlösung wird in ihrer religiösen Bedeutung auch Heil genannt.
Heiland ist die (von althochdeutsch heilant, "der heilt und von Schmerzen erlöst") Übersetzung des griechischen Soter und lateinischen Salvator und bedeutet Retter oder Erlöser. Das lateinische Salvator Mundi bedeutet Retter der Welt.
Es handelt sich dabei um einen Ehrentitel, den die frühe Kirche Jesus Christus gegeben hat.
(Quelle: Wikipedia)











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